Hallo zusammen.
Für alle, die es noch nicht wissen, vom Staat gibt es Geld zurück.
Konkret gibt es für diejenigen Geld zurück, die ab dem SS 2000 als sogenannte Werkstudenten bei einem Unternehmen gearbeitet haben. Bei mir war es so, dass ich als studentische Aushilfe in meinem Unternehmen beschäftigt war, in dem ich eine 2-jährige Ausbildung gemacht habe und 3 Jahre gearbeitet habe.
Zum WS 2000 habe ich mich entschlossen, zu studieren und wurde weiterhin als Student beschäftigt. Da ich aber vor dem Studium schon fest bei dem Unternehmen angestellt war, bedeutete das nach alter Gesetzeslage, dass ich voll sozialversicherungspflichtig bin. Das waren dann die vollen Abzüge bei den Sozialversicherungen, wie Arbeitslosen- und Krankenversicherung.
Am 11.11.2003 entschied das Bundessozialgericht, dass man nicht als Werkstudent gilt, sofern das Studium keinen Bezug zur bisherigen Tätigkeit hat und keinerlei Förderung des Studiums durch die Firma erfolgt.
Das wiederum bedeutet, nur noch 55,- € Krankenkassenbeitrag und keine Arbeitslosenversicherung mehr. Weiterhin sind alle als Student bezahlten Soz-Versicherungsbeiträge von der Krankenkasse auf Antrag zurückzuerstatten. Bei mir waren das schon ein paar Tausender.
Also der Antrag hat sich mal echt gelohnt. Einen Text zum Urteil hab ich mal angehängt.
Gruß, Ekki
<br><br>Posting geändert von: ekki, am: 26.02.2005 18:07