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War mit einer Bekannten auf einer Party. Abgemacht war, sie trinkt nix und fährt mit meinem Auto zurück. Bei der Rückfahrt nimmt sie eine Kurve zu schnell. Auto überschlägt sich, Totalschaden. Polizei kommt an den Unfallort und nimmt alles auf. Eigentlich hätte sie 3 Punkte und noch ne Strafe bekommen, weil es nass war und überhöhte Geschwindigkeit da anscheinend noch schlimmer zu bewerten ist. Aber die Jungs von der Polizei waren gnädig und haben ihr nur nen Strafzettel wegen zu schnellem Fahren verpasst. Auto wurde dann nachts um 3 abgeschleppt.
Zwei Tage später fahr ich zur Werkstatt mit den Papieren, die sollen die Kiste abmelden und entsorgen, da ja Totalschaden. Kosten für Abschleppen, Abmelden etc: 350,- Euro.
Einen weiteren Tag später treffe ich mich mit der Bruchpilotin. Bei einem Kaffee offenbart sie mir dann, dass sie nicht für den Schaden aufkommen wird. Sie hätte sich informiert. Sie wäre nicht dazu verpflichtet, zu zahlen.
Hab mich dann auch mal informiert und sie hatte recht. Bei sogenannten "Gefälligkeitsfahrten" - bei denen der Fahrzeughalter natürlich mitfährt - wird von einem Haftungsausschluss des Fahrers ausgegangen. Auf gut Deutsch, ich konnte alles alleine zahlen. Um das zu vermeiden, hätte ich mir vorher von ihr schriftlich bestätigen lassen müssen, dass sie im Falle eines Unfalls haftet.
Und da die Polizisten ja so nett waren, im Bericht festzuhalten, dass die Fahrbahn trocken war, konnte ich die "Gute" nicht mal wegen fahrlässiger Körperverletzung drankriegen....
Also, ab jetzt immer schön alles schriftlich festhalten, bevor's auf die Piste geht.
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