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Einen hohen Bezug zur beruflichen Praxis zeichnet das Studienangebot der HFH - Hamburger Fern-Hochschule auf. Ein Beispiel dafür ist der berufsbegleitende Studiengang Betriebswirtschaft (Bachelor of Arts). Im Studiengang werden die klassischen Module eines betriebswirtschaftlichen Hochschulstudiums vermittelt. |
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Fernunterricht komplett aus eigener Tasche zahlen? Das muss nicht sein. Daniel Husen, Leiter der Studienberatung des ILS (Institut für Lernsysteme), kennt verschiedene Möglichkeiten, eine finanzielle Unterstützung für diese Art der Weiterbildung zu erhalten - und zwar sowohl vom Staat als auch vom Arbeitgeber: "Meister-BAföG" nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFGB) können diejenigen beantragen, die sich auf einen staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Fortbildungsabschluss, z. B. zum Meister, Staatlich geprüften Betriebswirt, Fachwirt oder Techniker, vorbereiten. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss von 30,5 Prozent der Lehrgangsgebühren, der nicht zurückgezahlt werden muss, und auf Wunsch aus einem zusätzlichen zinsgünstigen Darlehen. |
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Hier findest Du eine Link-Sammlung deutscher Unis, Fachhochschulen und Berufsakademien. Viel Spaß beim Stöbern. Wie bei den Wohnheimen gilt auch hier kein Anspruch auf Vollständigkeit. Also, sollte eine Hochschule fehlen, bitte ein E-Mail an uns. |
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Unten ist eine Liste von Wohnheimen in deutschen Uni-Städten. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls dir noch ein Wohnheim einfällt, keine falsche Scheu, schick uns einfach eine E-Mail. |
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 | | Sparhans spart immer noch bei den Studis | Muß das Finanzamt die Kosten für ein Studium berücksichtigen? Im Sommer diesen Jahres hat der Gesetzgeber die steuerliche Behandlung von Ausbildungskosten erheblich verändert. Laut Bundesregierung sei die Abzugsfähigkeit von studienbedingten Kosten dadurch erheblich verbesser worden.
Bis 2003 war die Abzugsfähigkeit der Ausbildungs- bzw. Studienkosten auf 920,- Euro, bei eigener Wohnung auf 1.227,- Euro begrenzt. Verständlicherweise wurden diese geringen Beträge seit längerem kritisiert. Rückwirkend vom 1. Januar 2004 können nun jährlich bis zu 4.000,- Euro abgesetzt werden.
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