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Schnelle BaföG-Rückzahlung lohnt sich |
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Wer während des Studiums BaföG in Anspruch genommen hat, kann beim
Start ins Berufsleben vor einem schönen Schuldenberg stehen. Allerdings
gewährt der Staat schnellen Rückzahlern stattliche Rabatte. So können
ehemalige Studenten bis zu 50 Prozent des aufgenommenen Darlehens
sparen. Die Stiftung Warentest hat die derzeitigen Bedingungen der
BaföG-Rückzahlung genauer unter die Lupe genommen und kam zu einem
überraschenden Ergebnis.
Beim BaföG handelt es sich zur Hälfte um einen
Zuschuss (der also nicht getilgt werden muss) und um ein zinsloses
Darlehen, das theoretisch komplett getilgt werden muss. Laut Stiftung
Warentest lohnt es sich bei den derzeit niedrigen Zinsen sogar
manchmal, einen Kredit von der Bank aufzunehmen um das Darlehen sofort
zu tilgen und die damit verbundenen Rabatte in Anspruch zu nehmen.
Ansonsten heisst es, vierteljährlich 315 Euro, also 105 Euro pro Monat,
abzustottern. Sollte man aber in der Lage sein, die Restschuld auf
einmal zu begleichen, kann man bis zu 50 Prozent der Restschuld vom
Staat erlassen bekommen.
"Das
Darlehen kann ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden". So
steht es im Bafög-Gesetz, Paragraph 18, Absatz 5 b. "Wird ein Darlehen
vorzeitig getilgt, so ist auf Antrag ein Nachlass von der
Darlehens(rest)schuld zu gewähren." Je größer der Tilgungsbetrag, desto
größer die erlassene Summe.
Bis zu 10.000 Euro können laut Stiftung Warentest von ehemaligen
BaföG-Empfängern eingespart werden. Und die Sondertilgung lohnt sich
immer. Daher wird empfohlen, gleich zu Beginn der Tilgung das Darlehen
mit hohen Sondertilgungen abzuzahlen. Bei den derzeitig niedrigen
Zinsen von 6 - 7 Prozent lohnt sich sogar eine Kreditaufnahme, da das
Geld andererseits sowieso keine ausreichende Rendite erzielen würde,
und somit keine Alternative zur Sondertilgung bietet.
Guter Abschluß heisst weniger Restschuld
Ein hoher Nachlass winkt übrigens auch, wenn man zu den besten 30
Prozent im seiner Jahrgangsabsolventen gehört. Dann winken satte
Nachlässe von bis zu einem Viertel der Restschuld, je nach
Studiendauer. Auch Schnellstudierer kommen auf ihre Kosten. Hier ist
ein Darlehenserlass von bis zu 2560 Euro möglich. Auch bei
Arbeitslosigkeit und Kindererziehung wird vom Staat teilweise etwas
erlassen. Allerdings gibt es diese Vergünstigungen nur auf Antrag.
Dieser ist innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des
Feststellungsbescheids einzureichen.
Normale Rückzahlung manchmal von Vorteil
In manchen Fällen lohnt sich allerdings auch eine normale Tilgung. Da
das Darlehen zinslos ist, und Vater Staat mit sich reden lässt, sobald
das Einkommen weniger wird, ist es möglich, die Tilgung auszusetzen.
Die Banken lassen in diesem Fall nicht mit sich reden und zinslos
gestundet wird das Darlehen schon gar nicht.
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