Seit 1. April 2005 ist das sogenannte "Gesetz
zur Steuerehrlichkeit" in Kraft getreten. Laut diesem Gesetz ist das
Finanzamt dazu berechtigt, Kontendaten von jedem Bundesbürger
abzufragen. Auch das BaföG-Amt hat diese Berechtigung, will davon aber
laut einer Pressemitteilung des Studentenwerkes nur bei einem
begründeten Verdacht Gebrauch machen. Hier findest du aktuelle
Informationen und Tipps zum BaföG vor dem aktuellen Hintergrund der
"gläsernen Konten".
Vorrangig soll das Gesetz ja die Steuerbetrüger zu Fall bringen, aber auch BaföG-Betrüger geraten ins Visier der Behörden. Neben
den Finanzämtern dürfen auch die Agenturen für Arbeit, die Sozialämter
und Bafög-Ämter Bankdaten kontrollieren. Jetzt geht an deutschen
Hochschulen die Angst vom "gläsernen Studenten" um.
BaföG-Tipp:
Maßgeblich für die Berechnung sind die Ersparnisse zum Zeitpunkt der
Antrag- stellung. Falls du zu Studienbeginn größere Anschaffungen wie
etwa Computer, Auto o.ä. tätigen willst, solltest du das vor der
BaföG-Antragstellung tun oder den Antrag entsprechend später stellen.
Auch Schulden zum Zeitpunkt der Antragstellung sind vom Vermögen abzu-
ziehen.
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Das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Dachverband der 61 örtlichen
Studentenwerke in Deutschland, sieht jedoch keineswegs den gläsernen
Studierenden heraufziehen. DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der
Heyde tritt solchen Befürchtungen entgegen: „Die Studentenwerke nutzen
nur dann die Möglichkeit, Kontendaten bei BAföG-Anträgen abzufragen,
wenn der konkrete und dringende Verdacht besteht, dass vorhandenes
Vermögen nicht angegeben wurde."
Nach Auffassung Meyer auf der Heydes ergeben sich für die Studenten praktisch keine Veränderungen. Denn wie
andere Sozialleistungsträger auch sollen die BaföG-Ämter bereits seit dem Jahr 2001 auf
Weisung der Wissenschaftsministerien Kapitalerträge von
BAföG-Geförderten mit dem Bundesamt für Finanzen abgleichen: „Dieser
Datenabgleich aller BAföG-Geförderten garantiert bereits jetzt eine
vollständige Kontrolle. Das neue Gesetz ist ein zusätzliches
Instrument, unrichtige Vermögensangaben aufzudecken, dürfte aber
konkret kaum Auswirkungen haben." Aktuell bezieht rund ein Viertel der
zwei Millionen Studierenden in Deutschland BAföG; nur ca. 7 % von ihnen
sind beim bisherigen Datenabgleich überhaupt auffällig geworden.
Wer Bafög bekommt, darf nicht mehr als 5200 Euro besitzen, z.B. etwa für Computer, Sprachkurse, Auslandssemester. Besteht ein
Verdacht auf Leistungsbetrug, dürfen die Ämter in einem ersten Schritt
Name, Geburtsdatum, Anschrift und Angaben über weitere
Konto-Verfügungsberechtigte abrufen.
7 Prozent der Antragsteller mit falschen Angaben
Aktuell
bezieht rund ein Viertel der zwei Millionen Studierenden in Deutschland
BAföG. Zum 31.12. wurde ein erneuter Datenbankabgleich durchgeführt. Nur ca. 7 % von ihnen sind beim bisherigen Datenabgleich
überhaupt auffällig geworden, so das DSW. Der
Staat fordert momentan Rückzahlungen in Höhe von rund 250 Millionen
Euro. Viele der Bafög-Sünder müssen Bußgelder zahlen, in besonders
schweren Fällen ist auch mit Strafanzeigen zu rechnen. Je nach Höhe der
Strafe kann das auch Auswirkungen auch den Berufseinstieg haben,
besonders bei Lehramt- oder Jura-Absolventen, die in den Staatsdienst
wollen.
Verglichen
wurden bisher die Angaben der Schüler und Studenten in ihrem
Bafög-Antrag mit den bei den Finanzämtern gespeicherten Daten über
Zins-Freistellungsaufträge, die 100 Euro überschreiten. Bei der neuen
Überprüfung ertappte Vater Staat über 63.000 Bafög-Empfänger. In über 16.000
Fällen prüfen jetzt Anwälte, ob Anzeige erstattet werden soll.
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