|
ZVS-Bewerber aufgepasst - Stichtage ändern sich |
| Drucken |
|
E-Mail
|
 | | Da ändert sich was. | Bewerber für zulassungsbeschränkte Studiengänge
wie Medizin, BWL, Biologie oder Psychologie müssen sich auf geänderte
Fristen bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)
einstellen. Die Hochschulen sollen mehr Zeit für Bewerbergespräche
bekommen, deshalb hat die ZVS jetzt die Bewerbungsfristen geändert.
Für Studienplatz- Anwärter, die ihr Abitur oder ihre Fachhochschulreife
vor dem 16. Januar des jeweiligen Jahres abgelegt haben, gilt jetzt der
31. Mai als Stichtag für die Bewerbung. Für alle, die ihre
(Fach)Hochschulreife danach erlangt haben, gilt weiterhin der 15. Juli
letzter Termin. Bislang war dies der Stichtag für alle Bewerber.
Auch potenzielle Studenten, die zum Sommersemester einsteigen wollen,
müssen sich in Zukunft zwei Termine merken: Bewerber, die ihre
Abschlüsse vor dem 16. Juli des jeweiligen Jahres gemacht haben, müssen ihren Antrag bis zum
30. November abschicken. Wer zwischen dem 16. Juli und dem 15. Januar
fertig wird, muss sich bis zum 15. Januar entschieden haben.
Mehr Rechte für die Unis bei der Auswahl
Durch die Reform der Hochschulzulassung (2004) ändert sich das
Bewerbungsverfahren bei den Hochschulen. 60 Prozent der freien Plätze
können von den Unis frei vergeben werden. Hier bleibt es den
Hochschulen selbst überlassen, welche Kriterien sie bei der Vergabe der
Studienplätze ansetzen.
Durch die Staffelung der Bewerbungen wird es den Hochschulen
ermöglicht, die Bewerbungen ausführlicher zu bearbeiten und die frei zu
vergebenden Studienplätze zuzuteilen. Die restlichen 40 Prozent der
ZVS-Studienplätze werden zu gleichen Teilen nach Abiturnote und
Wartezeit vergeben.
Die Kriterien, die von den Hochschulen für die frei zu vergebenden
Studienplätze angesetzt werden können, sind weitestgehend im
Hochschulrahmengesetzt vorgeschrieben. Dies variiert allerdings von
Bundesland zu Bundesland. In einigen Ländern wird soziales Engagement
als Kriterium angeführt, in anderen außerschulische Lernleistungen.
Allerdings haben laut ZVS erst fünf Prozent der Hochschulen eigene
Auswahlverfahren angekündigt, der Rest begnügt sich mit der Zuteilung
durch die ZVS.
|