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Urteil: Bachelor-Abschluss sei nicht berufsqualifizierend |
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Hamburger Richter halten den Bachelor-Abschluss
für nicht berufsqualifizierend, berichtet die ZEIT. Einem Urteil des
Verwaltungsgerichts zufolge befähige der neue Studienabschluss, der bis
2010 überall in Deutschland als Standard eingeführt werden soll,
nicht zu einer "auf Dauer angelegten und auf Erzielung von Einkünften gerichteten Berufstätigkeit" (AZ 2 K 5689/04).
Doch laut europäischer Vereinbarung soll der
Bachelor genau dieses sein: Ein erster Abschluss, der zur Aufnahme
eines Berufes befähigt. Der auf dem Bachelor aufbauende
Master-Abschluss, der im Rahmen des so genannten Bologna-Prozesses
ebenfalls bis zum Ende des Jahrzehnts an allen deutschen Hochschulen
installiert werden soll, hingegen ist als Möglichkeit der Vertiefung
und Spezialisierung gedacht, der Regelabschluss soll er nicht sein.
Geklagt hatte ein Student der Hamburger Bucerius Law School, dem das
Studierendenwerk die Zahlung der Studienförderung Bafög verweigert
hatte mit der Begründung, er besitze mit dem Bachelor of Law bereits
einen berufsqualifizierenden Abschluss. Laut deutschem
Hochschulrahmengesetz dürften Hochschulen nur einen Bachelorverleihen,
wenn er für einen Beruf qualifiziere, sagt eine Sprecherin des
Studierendenwerks zur Begründung.
Die Hamburger Richter hingegen kamen zu dem Ergebnis, dass der Bachelor
of Law für den juristischen Arbeitsmarkt auf keinen Fall ausreiche und
dem Studenten daher weiter eine Studienförderung zustehe. Sie ließen
jedoch eine Berufung gegen ihr Urteil durch das Studierendenwerk wegen
der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zu.
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