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Home arrow Studium & Geld arrow Vor dem Studium arrow Fernlernen mit finanzieller Unterstützung - von wem?
Fernlernen mit finanzieller Unterstützung - von wem? | Drucken |  E-Mail

Fernunterricht komplett aus eigener Tasche zahlen? Das muss nicht sein. Daniel Husen, Leiter der Studienberatung des ILS (Institut für Lernsysteme), kennt verschiedene Möglichkeiten, eine finanzielle Unterstützung für diese Art der Weiterbildung zu erhalten - und zwar
sowohl vom Staat als auch vom Arbeitgeber:

"Meister-BAföG" nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFGB) können diejenigen beantragen, die sich auf einen staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Fortbildungsabschluss, z. B. zum Meister, Staatlich geprüften Betriebswirt, Fachwirt oder Techniker, vorbereiten. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss von 30,5 Prozent der Lehrgangsgebühren, der nicht zurückgezahlt werden muss, und auf Wunsch aus einem zusätzlichen zinsgünstigen Darlehen.

Wer einen staatlich-schulischen Abschluss wie Abitur oder Mittlere Reife anstrebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen für die letzten zwölf Monate Förderungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Der vorbereitende Fernlehrgang muss dabei die gleichen Zugangsvoraussetzungen für den Abschluss erfüllen wie z. B. weiterführende allgemeinbildende Schulen. Fragen zum BAföG bzw. Meister-BAföG beantworten die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung. Ausführliche Informationen zum Meister-BAföG gibt es im Internet unter www.meister-bafoeg.info. Auch Wehrpflichtige, Zeitsoldaten und Zivildienstleistende können für berufsbezogenen Fernunterricht staatliche Unterstützung erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Genaue Auskunft darüber geben der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr sowie das Bundesamt für Zivildienst.

Für alle, die nebenberuflich studieren, jedoch keinen Anspruch auf staatliche Förderung haben, ist es ratsam, den Arbeitgeber nach
betrieblichen Förderungsmöglichkeiten zu fragen: Viele Personalchefs sehen es gern, wenn sich Mitarbeiter aktiv fortbilden, und  unterstützen sie finanziell, indem sie die Kosten für die Weiterbildung übernehmen oder sich daran beteiligen. Größere Unternehmen kooperieren oft auch mit renommierten Instituten wie dem ILS und haben Sonderkonditionen für die Mitarbeiter verhandelt.

Übrigens können die Ausgaben für arbeitsplatzsichernden, berufsbezogenen Fernunterricht komplett als Werbungskosten über die
Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Stellt der Fernunterricht keine Weiterbildungsmaßnahme im ausgeübten Beruf dar, so gelten die Lehrgangskosten als Sonderausgaben, die ebenfalls steuerlich abgesetzt werden können. Auskunft hierzu erteilen die
zuständigen Finanzämter.

Auch von Institutsseite werden teilweise Vergünstigungen gewährt. So gibt das ILS zehn Prozent Nachlass für Studenten, Auszubildende, Rentner und Schwerbehinderte.

Fragen zu den über 200 staatlich zugelassenen Fernlehrgängen beantwortet die ILS-Studienberatung montags bis freitags zwischen
8.00 und 20.00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 / 123 44 77. Weitere Informationen im Internet unter www.ils.de.

 

 
Tabelle
1. Bundesliga 2009/2010
Gesamt
  P
Bayern70
Schalke65
Bremen61
Leverkusen59
Dortmund57
Stuttgart55
Hamburg52
Wolfsburg50
Mainz47
10 Frankfurt46
11 Hoffenheim42
12 Mönchengladbach39
13 Köln38
14 Freiburg35
15 Hannover33
16 Nürnberg31
17 Bochum28
18 Berlin24
Nächste Spiele
1. Bundesliga 2009/2010
33.
Spieltag
34.
Spieltag
BVB - WOL 1:1
LEV - BSC 1:1
FRA - HOF 1:2
S04 - SVW 0:2
FCB - BOC 3:1
H96 - GLA 6:1
FCK - SCF 2:2
VfB - FSV 2:2
HSV - FCN 4:0
BSC - FCB 1:3
HOF - VfB 1:1
SVW - HSV 1:1
SCF - BVB 3:1
FSV - S04 0:0
GLA - LEV 1:1
BOC - H96 0:3
FCN - FCK 1:0
WOL - FRA 3:1
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