 | | Kleinvieh macht auch Mist | Jeder Student unter 30 hat ein Anrecht auf Bafög. Jedoch ist zu beachten, daß dieser Anspruch nicht rückwirkend gilt, sondern erst ab dem Monat der Antragsstellung.
Der anerkannte Bedarf eines Studenten beträgt 377 Euro im Monat, mit eigener Wohnung oder Zimmer 466 Euro.
Hinzu kommen Zuschläge bei Mieten über 133 Euro und wenn die krankenversicherung selbst bezahlt werden muß. Maximal werden also 585 Euro bezahlt.
Die Summe, die man vom Staat erwarten kann, richtet sich auch nach den eigenen Einkünften und dem Einkommen der Eltern, bzw. dem eigenen Einkommen und dem des Ehepartners. Dabei werden Freibeträge eingeräumt. Details gibt es auf der Bafög-Seite. Bafög erhält man nur für die Dauer der Regelstudienzeit. In diesem Zusammenhang ist noch eine Besonderheit zu beachten, die für diejenigen gilt, die z.B. nach einer Ausbildung beabsichtigen, zu studieren. Wer nämlich sechs Jahre nach dem Abitur beginnt zu studieren, hat Anrecht auf elternunabhängiges Bafög. Damit die sechs Jahre zwischen Abitur und Beginn des Studiums voll angerechnet werden, muß man in dieser Zeit gearbeitet oder eine Ausbildung absolviert haben, oder Wehr- bzw. Zivildienstleistender gewesen sein. Was nicht zählt, ist unter anderem das freiwillige soziale Jahr. Damit Bundeswehr oder Zivildienst angerechnet werden, müssen diese nach der Ausbildung absolviert worden sein. Um das ganze etwas besser zu erläutern hier ein kleines Beispiel:
Ein junger Mann macht 1995 sein Abitur, leistet seinen Zivildienst und beginnt 1996 eine kaufmännische Ausbildung. Diese beendet er 1998 erfolgreich und wird von seiner Firma übernommen. Nach weiteren drei Jahren beschließt er 2001, BWL zu studieren, um seine kaufmännischen Kenntnisse weiter zu vertiefen und besser Aufstiegsmöglichkeiten zu haben. Nun denkt er sich, von 1995 bis 2001 sind es genau sechs Jahre, also hat er Anrecht auf elternunabhängiges Bafög. Zu seiner Verwunderung stellt er bei Erhalt des Bescheids fest, daß dies ist nicht der Fall ist, da er nach dem Abitur zuerst seinen Zivildienst geleistet hat und dann die Ausbildung begonnen hat, was mit Sicherheit bei 98% aller Abiturienten der Fall ist, da Bund oder Zivi nicht so einfach verschoben werden können. Um also elternunabhängiges Bafög zu erhalten, hätte er also noch ein weiteres Jahr arbeiten müssen.
In unserem zweiten Beispiel gehen wir einfach davon aus, daß der junge Mann eine Zwillingsschwester hat. Diese hat auch 1995 Abitur gemacht und eine Ausbildung absolviert, jedoch 4 Jahre gearbeitet und sich dann im Jahr 2001 entschlossen, zu studieren. Ihr Bescheid von der Antragsstelle fällt positiv aus, da sie keine Probleme hat, sich den Wehr- oder Ersatzdienst anerkennen zu lassen.
Sollte man nach Umschiffung all dieser Hürden doch noch eine Förderung erhalten, so ist die Hälfte der Förderung, maximal 10.000 Euro, spätestens fünf Jahre nach Ende des Studiums zurückzuzahlen. |