Spezielle Anforderungen bei bestimmten Studienfächern
- Eignungsprüfung
In manchen Studienfächern ist eine frühzeitige Bewerbung ratsam. So gibt es vor allem bei künstlerischen Fächern, bei Architektur und Sport neben dem Abitur noch die praktische Prüfung, bei der die Eignung zum Studium bewiesen werden muß. Diese Prüfung erfolgt meist einige Monate vor dem tatsächlichen Studienbeginn.
Außerdem ist häufig die Abgabe einer Mappe mit eigenen Werken erforderlich, die zusammen mit der Aufnahmeprüfung den Gesamteindruck abrunden soll.
- Fremdsprachenkenntnisse
Bei einigen Studiengängen gibt es Vorlesungen in Englisch. Hier werden dann Englischkentnisse vorausgesetzt. Entweder es reicht eine gewisse Punktzahl im Abiturzeugnis oder es wird zusätzlich noch der Nachweis eines allgemein anerkannten Sprachentests erforderlich (in der Regel der TOEFL-Test, wie er auch bei Auslandsstudiengängen gefordert wird).
In anderen Studiengängen, wie zum Beispiel bei Geschichte, Archäologie oder Medizin sind Lateinkentnisse Voraussetzung.
- Aufnahmebeschränkungen
Bei vielen Studiengängen ist die Nachfrage nach Studienplätzen größer als das Angebot. Hier bestehen dann Aufnahmebeschränkungen. Entweder werden dann Aufnahmegespräche geführt, ein Motivationsschreiben wird verlangt oder die Auswahl der Studenten erfolgt per Numerus Clausus (NC-Beschränkung).
- Immatrikulation
Hat man letztendlich die ganzen Aufnahmehindernisse überwunden und einen Studienplatz erhalten, muß noch die Immatrikulation (Einschreibung) an der Hochschule der Wahl erfolgen. Erst dann hat man den Studienplatz endlich sicher. In der Regel muß die Immatrikulation beim Studiensekretariat der Hochschule erfolgen. Hier gibt es häufig nur einen Termin, den man keinesfalls verpassen sollte.
Kann man an dem Tag nicht persönlich erscheinen, besteht die Möglichkeit jemanden mit der Einschreibung zu beauftragen, was nur mit einer Vollmacht möglich ist.
Folgende Unterlagen sind bei der Immatrikulation vorzulegen:
- Nachweis der Hochschulreife (Abiturzeugnis oder ähnliches, i.d.R. schon als beglaubigte Kopie der Bewerbung beizufügen)
- das Anschreiben der Hochschule mit der "Einladung" zur Einschreibung