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Fördergelder für Selbständige und Existenzgründer |
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Seite 1 von 8 Für immer mehr Studenten führt der Weg nach dem Abschluß direkt in den Chefsessel.
Doch ohne Startkapital ist es häufig schwer, als Selbständiger ein Bein auf den Boden zu bekommen.
Sowohl die Bundesregierung als auch die Bundesländer unterstützen Geschäftsideen von Existenzgründern,
Freiberuflern, Handwerkern und Gewerbetreibenden – in vielfältiger Form mit Zuschüssen, zinsgünstigen
Darlehen, Bürgschaften und öffentlichen Beteiligungen. Jede Förderung muss vor dem Start bei der
zuständigen Stelle beantragt werden. Die Hausbank reicht dann üblicherweise den Antrag weiter.
Im folgenden Artikel werden die verschiedenen Förderarten sowie deren Vor- und Nachteile vorgestellt.
Die Finanzierung Unternehmerkapital bekommen
Antragsteller ohne Sicherheiten. Es ist im ersten Jahr zinsfrei, die
erste Tilgung wird im achten Jahr nach der Gründung fällig.
Voraussetzungen:
Interessierte sind fachlich und kaufmännisch qualifiziert und haben eine tragfähige Geschäftsidee.
Egal, ob jemand Gewerbetreibender ist oder Freiberufler,
Unternehmens-Neugründer oder -Käufer oder aber sich an einem
bestehenden Betrieb beteiligen möchte: Unternehmerkapital ist ein
Premiumprogramm, dessen Beantragung lohnt.
Für Projekte mit einem Finanzierungsbedarf von 50 000 Euro und mehr
soll das Eigenkapital bei mindestens 15 Prozent liegen. Zu den
Investitionen zählt nur das Anlagevermögen: Gebäude- und
Baunebenkosten, Büroausstattung, Maschinen, Pkw sowie Ladeneinrichtung.
Dazu kommt das erste Warenlager als Umlaufvermögen. Daneben lassen sich
auch Markterschließungsaufwendungen finanzieren.
Kreditanträge sind rechtzeitig zu stellen – also vor Beginn des Vorhabens und damit vor Abschluss von Geschäftsverträgen.
Finanzierung durch "Unternehmerkapital"
Die Konditionen:
- Maximalbetrag: 500 000 Euro je Antragsteller
- Zinssatz im 1. Jahr: 0 Prozent
Im 2. Jahr: 3 Prozent
Im 3. Jahr: 4 Prozent
Im 4. Jahr: 5 Prozent
5. bis 10. Jahr: zurzeit ca. 6 Prozent effektiv
- Garantieentgelt: 1 Prozent p. a.
- Tilgung: Der erste Euro muss im achten Jahr zurückgezahlt werden.
Vorzeitige Tilgung ist erst nach zehn Jahren kostenfrei möglich.
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