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Fördergelder für Selbständige und Existenzgründer |
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Beratung: Experten für Gründungsberatung
Neben der Gründungsfinanzierung
bietet der Bund eine Teilfinanzierung von Existenzgründungsberatungen
an. Diese umfasst alle Fragen rund um das Gründungsvorhaben.
Dazu gehören:
- Gemeinsame Erarbeitung eines schlüssigen Business-Plans, den die Hausbank vom Antragsteller erwartet
- Erstellung realistischer und betriebswirtschaftlicher Prognoserechnungen
wie Rentabilität (GuV-Prognose),
- Liquiditätsplanung, Investitions- und
Finanzierungsplanung unter Berücksichtung von etwa 230 Förderprogrammen
zur Existenzgründungs- und -aufbaufinanzierung
- Formalitäten bei der Beantragung von Existenzgründungsdarlehen und anderen Fördermitteln
- Begleitung zu den Finanzierungsgesprächen bei der Hausbank
- Objektive Analyse der Geschäftsidee
- Wettbewerbsanalyse und Beurteilung der realen Marktchancen
Dieser
Beratungszuschuss muss bei "Leitstellen" beantragt werden. Zu diesen
Leitstellen gehört z. B. die Förderungsgesellschaft des BDS-DGV (Bund
der Selbstständigen/Deutscher Gewerbeverband).
Die Genehmigung
erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft. Dazu ein Auszug aus der
Richtlinie des Wirtschaftsministers: "Bei Existenzgründungsberatungen
beträgt der Zuschuss 50 Prozent der in Rechnung gestellten
Beratungskosten, höchstens jedoch 1500 Euro. Gleiches gilt bei Existenzaufbauberatungen innerhalb der ersten zwei Geschäftsjahre“.
Tipp: Interessierte sollten dieses Angebot nutzen – denn selten ist guter Rat derart preiswert.
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