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Fördergelder für Selbständige und Existenzgründer |
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Überbrückungsgeld: Hilfe von der Bundesagentur für Arbeit
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus
beschließt, eine Existenz zu gründen, kann ein Angebot der
Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen. Das Überbrückungsgeld kann in der
Anlaufphase den Lebensunterhalt sicherstellen. Realistische Projekte,
mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 18 Stunden, werden in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe gefördert.
Für sechs Monate erhalten
Berechtigte den Zuschuss einschließlich der anteiligen
Sozialversicherungsbeiträge. Scheitert die neue Existenz, wird der
Anspruch auf Arbeitslosengeld wieder belebt.
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