Dänemark:
jährliche Studiengebühren: Besuch einer staatlichen Hochschule gebührenfrei; kostenpflichtige Kurse für den MBA mit Gebühren von rund 21.000 Euro
Förderung und Rückzahlung:
- ab dem 18. Geburtstag kann jeder in einer nicht bezahlten Ausbildung ein Grund-Einkommen erhalten
- Höhe: für Studenten, die bei ihren Eltern leben, rund 330 Euro monatlich
- Studenten mit eigener Unterkunft bekommen rund 607 Euro monatlich bei einer Förderzeit von maximal 70 Monaten
- wer selbst zu viel verdient, muss einen Teil der Beihilfe zurückzahlen
- zusätzlich zu dem Grundeinkommen Darlehen von maximal rund 310 Euro monatlich
Finnland:
jährliche Studiengebühren (in Euro): Besuch einer staatlichen Hochschule gebührenfrei
Förderung und Rückzahlung:
- die
finnische Regierung beharrt auf gebührenfreien Studiengängen, da gerade
der freie Zugang zur höheren Bildung ihr Land zu einem der
wettbewerbsfähigsten der Welt gemacht hat
- Hochschüler über 20 Jahre erhalten mindestens 106 Euro monatlich, wenn sie bei ihren Eltern leben
- Studenten
mit eigener Unterkunft bekommen 259 Euro; der Staat übernimmt außerdem
80 Prozent der Wohnkosten, maximal zirka 170 Euro
- zusätzlich Darlehen von maximal 220 Euro monatlich für Bedürftige, Förderdauer höchstens 70 Monate
Frankreich:
jährliche Studiegebühren:
von 150 bis 6.850 Euro, daneben Dutzende „Grandes Ecoles“
(Elite-Hochschulen), meist privat geführt, im Schnitt Jahres-Gebühren
von 5.500 Euro
Förderung und Rückzahlung:
- Gebühren: pro Studienjahr eine Art Verwaltungsabgabe (inklusive Einzahlungen in einen Sozialfonds)
- für den ersten Studienabschluss (meist nach zwei bis drei Jahren) 150 Euro jährlich
- weiterführende
Abschlüsse wie Master oder Diplom kosten 190 Euro, ein
Ingenieurs-Diplom 450 Euro, Doktoranden bis zu 290 Euro
- Hilfen
zum Lebensunterhalt für bedürftige Studenten zwischen 1.315 und 3.554
Euro jährlich; Bedürftige bekommen die Studiengebühr erlassen –
Hochbegabte erhalten bis zu 6.102 Euro
Großbritannien:
jährliche Studiengebühren: von 1.631 bis 27.956 Euro
Förderung und Rückzahlung:
- Gebühren
bis zum „Bachelor” in Höhe von jährlich 1.150 Pfund (ab September 2006
Anstieg auf 3.000 Pfund); gestaffelt, voller Satz ab einem
Haushaltseinkommen von 31.973 Pfund (46.000 Euro)
- gebührenfreies Studium bei Eltern-Einkommen unter 21.475 Pfund (31.000 Euro)
- ab 2006 Rückzahlung erst nach dem Studium, sobald der Absolvent mindestens 15.000 Pfund jährlich verdient
- Förderung
für jeden Studenten unabhängig von seiner finanziellen Situation 75
Prozent der maximalen Darlehenssumme von 4.700 Pfund (rund 6.700 Euro)
im Jahr; bei Gewährung des letzten Viertels Prüfung der Bedürftigkeit
- zinsloses Darlehen, Rückzahlung nach Studienabschluss, sofern ein Einkommen vorhanden
- Hilfe zum Lebensunterhalt nur als Darlehen
- wegen Regionalautonomie Schottlands dortige Unis für schottische Studenten weiter gebührenfrei
Italien:
jährliche Studiengebühren: von 170 bis 3.000 Euro
Förderung und Rückzahlung:
- Gebühren
variieren je nach Fakultät, nach sozialen Kriterien gestaffelt, z. B.
an römischer Universität „La Sapienza“ für einen Studenten aus Familie
mit geringem Einkommen 430 Euro im Jahr, bei hohem Einkommen maximal
rund 1.300,- Euro
- Sonderregelung der Zahnmedizin, Jahresgebühr z. B. in Bologna rund 3.000 Euro
- bedürftige und begabte Studenten von Studiengebühren freigestellt, auch Hilfe zum Lebensunterhalt möglich
- im Jahr 2004/2005 Beihilfen von 1.600 Euro für bei ihren Eltern lebende Studenten
- sowie bis zu 4.200,- Euro für diejenigen, die fürs Studium die Stadt gewechselt haben
Kanada:
jährliche Studiengebühren: von 839 bis 1.802 Euro
Förderung und Rückzahlung: - keine-
Österreich:
jährliche Studiengebühren: 754 Euro
Förderung und Rückzahlung:
- Beihilfe für finanziell bedürftige Studenten
- Studienzuschüsse für alle anderen
- Privatbanken erhalten vom Staat eine Zinssubvention von 2 Prozent bei Vergabe von Studentendarlehen
Niederlande:
jährliche Studiengebühren: von 898 bis 1.452 Euro
Förderung und Rückzahlung:
- Kreditfinanzierung von Studiengebühren und Lebenshaltungskosten; Darlehen sind zu verzinsen
- daneben Grundförderung für im Elternhaus lebende Studenten von 76 Euro monatlich, für alle anderen 233 Euro pro Monat
- für Bedürftige zusätzliche Beihilfen von maximal 240 Euro monatlich
- Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Studienende, Dauer zirka 15 Jahre