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Bulmahn(erin) bei der Studienfinanzierung |
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Da die Bundesbildungsministerin seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende Januar 2005 nicht mehr so richtig mitreden kann bei der Bildungspolitik, übt sie sich jetzt als Mahnerin und appellierte an die Länder, dass das die Chancen auf ein Studium bei potenziellen Hochschülern nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen dürften.
Durch die Einführung von Studiengebühren würden nur neue soziale Hürden geschaffen werden. "Was wir brauchen, ist mehr soziale Gerechtigkeit beim Zugang zu Bildung, und nicht weniger", sagte die Ministerin bei einer Rede vor der Deutschen Physikalischen Gesellschaft in Berlin. Für die Bundesländer, die eine Einführung von Studiengebühren planen, bestehe die Pflicht dafür zu sorgen, dass keine sozialen Hürden errichtet werden, die den Hochschulzugang für Kinder aus sozial schwächeren Familien zusätzlich erschweren würden. Durch die Bafög-Reform sei dies bisher vermieden worden und dürfe nicht gefährdet werden.
Bafög muss bleiben
Um weiterhin vor allem Kindern aus "bildungsfernen Schichten" ein Studium zu ermöglichen, müsse die bisherige Form des BaföG beibehalten werden. Allerdings werde es keine Aufstockung zum Zwecke der Finanzierung von Studiengebühren geben.
Weiterhin kritisierte die Ministerin das Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern, das vor allem von Seiten einiger "machtbewußter" Länder vorangetrieben werde. Dies schade auch den notwendigen Netzwerken zwischen Universitäten und außeruniversitärer Forschung. Diese seien aber notwendig, um Deutschland im internationalen Vergleich weiter nach vorne zu bringen. Durch die Trennung von Kompetenzen würden aber gerade diese Netzwerke zerstört werden. |